In Italien legte Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida einen Gesetzesentwurf vor, der Produktion und Inverkehrbringen von entalkoholisierten Weinen neu regeln soll. Demnach könnte es in Italien bald möglich sein, alkoholfreien oder alkoholarmen Wein auch unter der Bezeichnung „Wein“ herzustellen und zu verkaufen. Lollobrigida hatte sich noch zu Jahresbeginn dagegen ausgesprochen, Weine ohne Alkohol als „Weine“ zu bezeichnen.
Bisher war dies nach dem italienischen Weingesetz auch verboten. Als Wein galt ausschließlich das Produkt alkoholischer Gärung von Traubenmaterial – mit mindestens 8,5%vol Alkoholgehalt. Der neue Entwurf sieht künftig zwei Kategorien im sogenannten No-/Low-Segment vor: Weine mit bis zu 0,5%vol, und Weine zwischen 0,5 und 9%vol Alkohol.
Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützter geographischer Angabe sind von der Entalkoholisierung ausgeschlossen. Darüber hinaus dürfen lediglich von der EU festgelegte Verfahren zur Entalkoholisierung eingesetzt werden: Vakuumverdampfung, Membrantechnik und Destillation. Eine Erhöhung des Zuckergehaltes des Mostes ist unzulässig – ebenso das Hinzufügen von Wasser oder Aromen (ausgenommen Rückführung extrahierter Bestandteile). Der Entwurf sieht ebenfalls vor, Entalkoholisierung nur in räumlicher Trennung zur regulären Vinifikation durchzuführen.
Der italienische Weinunternehmerverband Unione Italiana Vini (UIV) gibt sich zufrieden mit der vorgestellten Neuregelung und hofft auf eine Verabschiedung des Entwurfes bis Jahresende. Das Interesse am wachsenden Marktsegment der alkoholfreien Weine ist in der Branche groß.