Wird ein Weingarten auf einer Weingartenfläche mit Umstrukturierungs- und Umstellungsförderung ausgepflanzt, müssen die gerodeten Rebstöcke zum Zeitpunkt der Rodung nur mehr mindestens 15 Jahre alt (und nicht wie bisher mind. 20 Jahre alt) gewesen sein. Eine Umstellungsmaßnahme kann auch mehrmals auf derselben Fläche durchgeführt werden.
Beispiel: Die Rodung und Beantragung der Umstellungsförderung erfolgt 2025, also darf der „alte“ Weingarten spätestens 2010 ausgepflanzt worden sein.
Anträge zur Umstrukturierung und Umstellung von Weingärten können laufend über eAMA gestellt werden. Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung dieser Förderung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Kammer-Beratung auf.
Details finden Sie unter: https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen