In Deutschland hat das Bundeskabinett den vom Deutschen Weinbauverband ausgearbeiteten und von der Bundesministerin Julia Klöckner vorgelegten Entwurf des neuen Weingesetzes verabschiedet.
Das deutsche Qualitätsweinsystem soll – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Grundlage ist eine Herkunftspyramide, wobei gilt: Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität. Die umstrittenen Großlagen sollen mit der Voranstellung des Begriffs „Region“ weiter erhalten bleiben, wofür sich vor allem die Genossenschaftsverbände eingesetzt hatten. Zudem enthält das Gesetz Übergangsfristen – wahrscheinlich bis 2025.
In den kommenden Wochen werden die Einzelheiten mit den Bundesländern verhandelt und in einer Verordnung festgelegt. Das Gesetz soll im Oktober im Bundestag behandelt werden, im Dezember im Bundesrat. Wenn der Rechtssetzungsprozess ohne Verzögerungen verläuft, könnte die Novellierung im Dezember 2020 in Kraft treten.