Aus Sicht des Österreichischen Weinbauverbandes sprechen im Hinblick auf Nachvollziehbarkeit, Rückverfolgbarkeit und Wertschöpfung einige Aspekte für eine Abfüllverpflichtung im Inland. Andererseits gibt es auch einige Aspekte, die gegen eine Abfüllverpflichtung in Österreich sprechen, insbesondere im Hinblick auf eine Reduzierung des Angebots an potenziellen Abfüllbetrieben von österreichischem Qualitätswein.
Das österreichische Weingesetz von 2009 entspricht in vielen Punkten nicht mehr dem gemeinsamen Rechtsbestand der Europäischen Union. Es ist daher notwendig, in den nächsten Jahren ein neues Weingesetz auszuarbeiten und zu implementieren. Insbesondere die Etablierung der Herkunftsweine unterliegt einem neuen Verfahren. Dabei werden die Bedingungen für die einzelnen Herkunftsweine in Form eines Produktspezifikationsblattes der Europäischen Union zur Kenntnis gebracht, die wiederum nach einer entsprechenden Einspruchsfrist diese Produktspezifikationen für die einzelnen Herkünfte veröffentlicht. Ein Punkt dieser Produktspezifikation kann sein, dass bei einzelnen Herkünften eine Abfüllverpflichtung im jeweiligen Anbaugebiet vorgeschrieben wird. Daher ist der österreichische Weinbauverband der Meinung, dass über eine etwaige Abfüllverpflichtung im Inland – für die eine oder andere Herkunft – erst bei der Etablierung der Produktspezifikationen für diese Herkünfte im neuen Weingesetz diskutiert werden kann. Der österreichische Weinbauverband spricht sich daher derzeit gegen eine Diskussion über eine mögliche Abfüllverpflichtung von Qualitätswein im Inland aus.