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Frostschäden 2024

Frosthilfe mit Mängeln in der Umsetzung

Ein Artikel von Redaktion | 09.10.2024 - 10:50

Für Österreich stellte die EU 10 Mio. Euro für frostgeschädigte Betriebe zur Verfügung, davon 1,5 Mio. für den Weinbau. Die Aufteilung der finanziellen Hilfen obliegt den nationalen Behörden. Die nationale Umsetzung durch das Landwirtschaftsministerium hatte jedoch Mängel, gerade bei Betrieben, die auch im vergangenen Jahr von schweren Unwetterschäden betroffen waren, argumentierte die Landwirtschaftskammer Niederösterreich in einer Aussendung. Im Weinbau diente die Erntemeldung 2023 als Referenz für die Schadensermittlung. Problematisch ist dabei insbesondere, dass Betriebe, die bereits im Vorjahr von schweren Hagelunwettern betroffen waren und in diesem Jahr unter Frostschäden litten, benachteiligt sind. Aufgrund der geringen Ernte im Vorjahr können sie trotz der Missernte 2024 keine signifikante Differenzmenge geltend machen.

Betroffene Winzer benachteiligt

Der NÖ Weinbauverband forderte daher die Abänderung der Verordnung auf einen mehrjährigen Durchschnittsertrag – leider ohne Erfolg. Reinhard Zöchmann, Präsident des NÖ Weinbauverbands, hat dafür kein Verständnis: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum in dieser Situation nicht flexibler reagiert wird. Gerade jene Betriebe, die bereits im Vorjahr stark von Hagel betroffen waren, stehen durch die heurigen Frostschäden nun vor einer doppelten Herausforderung. Es wäre eine einfache Anpassung erforderlich, um diesen massiv geschädigten Betrieben zumindest eine kleine Unterstützung zukommen zu lassen. Es wäre wünschenswert, wenn das Landwirtschaftsministerium hier eine Lösung findet, die den realen Bedürfnissen einer produktiven Landwirtschaft gerecht wird.“

In einer Stellungnahme dazu argumentierte das Landwirtschaftsministerium, dass besonders auf eine rasche und unkomplizierte Abwicklung Wert gelegt wurde. „Für die Abwicklung im Weinbau war es unumgänglich als Referenzbasis ein fixes Jahr, nämlich die Erntemeldung 2023, festzulegen“, heißt es.

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Am Freitag, 11. Oktober erhielt die Redaktion die Nachricht, dass das Landwirtschaftsministerium die Frost-Entschädigung für Hagelgeschädigte anpasste. Weitere Informationen hier