Die exorbitant gestiegenen Energie- und Betriebsmittelkosten machen auch der Landwirtschaft zu schaffen. Die Bundesregierung hat deshalb zusätzlich zum 28 Mrd. Euro Anti-Teuerungs-Paket mit dem bereits ausgezahlten Klimabonus und dem 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket, einen 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss für landwirtschaftliche Betriebe erarbeitet. Für besonders energieintensive Landwirtschaftsbetriebe steht ein zusätzlicher Zuschuss bereit, wie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) am 28. November bekanntgab. Der Mindestförderbetrag liegt bei 100 Euro.
Heimische Lebensmittel nachhaltig sichern
„Die Kostenentwicklung ist dramatisch, dass sich viele die Frage stellen, ob sich der Betrieb überhaupt noch lohnt“, sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) vor der Presse in Wien. Zum Teil hätten sich die Stromkosten verfünffacht. „Mit einem Volumen von 120 Mio. Euro setzen wir eine weitere gezielte und unbürokratische Unterstützung um, die nicht nur die Kostenbelastung abfedert, sondern auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln nachhaltig sichert.“, so Totschnig.
Zweistufenmodell zur Auszahlung
Das Modell wurde vom BML gemeinsam mit der Interessensvertretung und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen und umfasst die gesamte landwirtschaftliche Urproduktion, wie auch das landwirtschaftliche Nebengewerbe:
- 1. Stufe: Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug: Der Zuschuss wird differenziert nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar/Großvieheinheiten) berechnet und großteils per Autoantrag abgewickelt. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt. Rund 145.000 Betriebe haben Anspruch auf diese Auszahlungsstufe.
- 2. Stufe: Verbrauchsabhängiger Zuschuss: Definiert sind stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder, die basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch einen Antrag stellen können. Dazu gehören u.a. elektrisch betriebene Beregnung, Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Produktion im geschützten Anbau; Aquakultur; Weinproduktion; Buschenschank oder auch Vermietung von Privatzimmern, Ferienwohnungen etc. Für diese Stufe kommen etwa 35.000 Betriebe infrage.
Praxisbeispiele
Mittlerer Ackerbaubetrieb
Jahresverbrauch Strom: 2.400 kWh
Fläche: 40 ha Ackerland
Gesamt: EUR 248,- Entlastung
Mittlerer Veredelungsbetrieb mit Stiermast
Jahresverbrauch Strom: 9.300 kWh
Fläche: 30 ha Ackerland
Großvieheinheit GVE: 50 Masttiere
Gesamt: EUR 966,- Entlastung
Direktvermarkter mit Milcherzeugung und Heutrocknungsanlagen
Jahresverbrauch Strom: 50.000 kWh
Fläche: 12 ha Dauergrünland intensiv
GVE: 15 Milchkühe und 5 Jungrinder
Gesamt: EUR 4.420,- Entlastung
Abwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA).
Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses Landwirtschaft erfolgt für Stufe 1 im zweiten Quartal 2023 sowie für Stufe 2 im zweiten Halbjahr 2023. Details stehen unter landwirtschaft.at zur Verfügung.