PFLANZENSCHUTZ

Hinweise für die Praxis

Ein Artikel von DI B. Friedrich | 13.03.2021 - 10:15

Im Jahr 2021 sind Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff „Mancozeb“ das letzte Mal erlaubt. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hatte Mancozeb als reproduktionstoxisch eingestuft und damit vor Schäden für die Fortpflanzung gewarnt sowie auf die negativen Umweltwirkungen hingewiesen. Den Wirkstoff findet man im Weinbau bei den Produkten Electis, Manfil, Dithane Neo Tec, Ridomil Gold MZ, Moximate, Nautile und Profilux. 

Ebenso zu beachten sind sehr häufig eingesetzte Pflanzenschutzmittel, die ausgelaufen sind. Sie dürfen nicht mehr eingesetzt oder am Betrieb gelagert werden, wie z.B. Ridomil Gold Combi, Folpan Gold Plus, Legend, Arius, Legend Power, Arius System Plus, Runner, Galben M, Reldan 2E sowie Optica MP und Basta 150 SL. Bis auf Weiteres erlaubt ist dagegen der Einsatz der zugelassenen Glyphosat-Produkte

Mittel, die in nächster Zeit auslaufen und daher nur noch eingeschränkt für Pflanzenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen (ZE = Zulassungsende, AVF = Abverkaufsfrist, ABF = Aufbrauchsfrist): 

  • Amalin Flow (3633) ABF: 31. 7. 2021
  • Atempo Kupfer – Pilzfrei (3411-901) ABF: 30. 6. 2021
  • Celaflor Schädlingsfrei Neem (2699-910) ABF: 14. 5. 2021
  • Chikara Duo (3673) ABF: 25. 5. 2021
  • Cueva (3411) ABF: 31. 7. 2021
  • Dominator Ultra (3124) AVF: 2. 1. 2021, ABF: 2. 1. 2022 
  • Envidor, Envidor SC 240 (3351, 3351-1) AVF: 31. 1. 2021, ABF: 31. 1. 2022
  • Folpan 80 WDG (2857) ZE: 31. 7. 2021
  • Forum Gold (3207-1) ABF: 30. 6. 2021
  • Frupica Opti (2805) ZE: 30. 4. 2021
  • Kupferol (2162) ABF: 10. 6. 2021
  • Mildicut (3319-1) ABF: 30. 6. 2021

Weiterführende Informationen zu den genannten Pflanzenschutzmitteln finden Sie im amtlichen Pflanzen-schutzmittelverzeichnis auf der Homepage der BAES: www.baes.gv.at 

Der Einsatz von K-Phosphonat-Blattdüngern ist voraussichtlich nur noch bis Juli 2022 möglich. 

Neue Zulassungen 

Im Laufe des vergangenen Jahres wurden folgende Pflanzenschutzmittel für den Weinbau zugelassen: 

Arvalin und Arvalin Forte mit dem Wirkstoff Zinkphosfid zur Bekämpfung von Feldmäusen im Weinbau wurden in das Pflanzenschutzmittelverzeichnis aufgenommen. Diese Köderpräparate müssen tief in Gänge eingebracht werden und dürfen nicht oberflächlich zurückbleiben. Eine weitere Ausbringungsart ist das Auslegen in Köderstationen. 

Ebenfalls neu registriert wurde CheckMate Puffer LB/AE, eine neue Verwirrungsmethode zur Bekämpfung des Einbindigen und Bekreuzten Traubenwicklers. Der Abstand zu unbehandelten Flächen soll mindestens 100 Meter betragen, die zu verwirrende Fläche soll mindestens ein bis zwei Hektar groß sein. Ob das Produkt heuer bereits auf den Markt kommt, ist derzeit noch nicht genau geklärt. 

Änderungen bei den Zulassungsbestimmungen gab es bei den Produkten Melody Combi und Pergado. Bei Einsatz dieser beiden Produkte dürfen in Summe mit den anderen Präparaten aus der FRAC-Gruppe 40 (z.B. Aktuan Gold, Forum Star, Zampro, Ampexio, VinoStar und Vincare) insgesamt nur drei Behandlungen im Jahr durchgeführt werden. Die max. Aufwandmenge wurde bei Melody Combi von 2,4 kg auf 2,2 kg pro ha reduziert. 

Die neue Beratungsbroschüre „Richtlinie für den Integrierten Weinbau 2021“ des Österreichischen Bundesweinbauverbandes enthält eine Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht aller registrierten Pflanzenschutzmittel für den Integrierten und Biologischen Weinbau. Der Aufzeichnungsbogen in der Mitte der Broschüre kann zur Dokumentation aller Tätigkeiten in den Weingärten (Pflanzenschutz, Düngung und Bodenpflegemaßnahmen) herangezogen werden. 

Viele Ausbildungsbescheinigungen (Sachkundeausweis) laufen im Laufe des heurigen Jahres wieder ab. Bitte beantragen Sie zeitgerecht die Verlängerung dieser Bescheinigung. 

Austriebsverzögerung durch Ölbehandlung 

Das Pflanzenschutzmittel „Schädlingsfrei Obst und Gemüse Konzentrat“ (Wirkstoff Rapsöl, Reg.-Nr. 2568) wurde in den vergangenen Tagen zur Austriebsverzögerung zugelassen. Es handelt sich hier um eine Zulassung gem. Artikel 53 der Verordnung EG 1107/2009 – diese ist bis 1. 5. 2021 beschränkt. Nach diesem Datum darf das Mittel nicht mehr am Betrieb gelagert werden. 

Eine generelle Empfehlung zur Anwendung des Präparates kann aufgrund der derzeitigen Datengrundlage noch nicht gegeben werden. Falls Sie das Mittel trotzdem testen möchten, sollten folgende praktische Hinweise beachtet werden:

  • Die Einsatztermine sollten ca. 30 Tage und ca. 14 Tage vor dem erwarteten Austrieb erfolgen. 
  • Eine gute Benetzung der Knospen bei der Anwendung ist wichtig. 
  • Die Ölmenge in handwarmem Wasser 1 : 1 anrühren und anschließend in die restliche (wenn möglich nicht eiskalte) Wassermenge einrühren. 
  • Der Einsatz muss vor Erscheinen grüner Spitzen aus den Knospen erfolgen. 
  • Nach der Behandlung dürfen für ca. 48 Stunden die Temperaturen nicht unter 0°C fallen! 
  • Unbehandelte Reihen bieten die Möglichkeit, die Wirkung des Präparates zu testen. 
  • Mögliche Schäden liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders! 
  • Registrierungsvorschriften und Anwendungsempfehlungen unbedingt beachten! 

DI B. Friedrich, BA u. HBLA Klosterneuburg