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Taschenführer erschienen

„Slow Wine“-Guide für Retzer Winzer

Ein Artikel von Redaktion | 21.01.2025 - 12:45

Die zugrunde liegende Idee von "Slow Food" ist die einer fairen, regionalen und nachhaltigeren Produktion von Lebensmitteln. Das Konzept kommt ursprünglich aus Italien.

Der Verein „Slow Food Village Retz“ hat 28 Weingüter unterschiedlicher Größe identifiziert, welche teils konventionell, teils bio bewirtschaftet werden. Relevant für die Aufnahme in den Slow-Wine-Guide: Die Kriterien der sogenannten „Slow Wine Coalition“, welche unterschiedliche Produktionsrichtlinien beinhalten, darunter der Erhalt von Bodengesundheit und der Verzicht auf synthetische Düngemittel.
Auch im Weinkeller wird verzichtet: Keine Hilfsmittel und Techniken, die den Charakter des Weins verändern, denn Slow-Weine sollen ihre Herkunft widerspiegeln.

„Slow Food Village Retz“ brachte nun eine hosentaschentaugliche Faltkarte heraus, welche das Konzept von „Slow Wine“ näher vorstellt und auf einen Blick zeigt, wo die entsprechenden Winzer zu finden sind. Der Taschenführer soll Gästen der Region und Kunden zur Orientierung dienen und das Bewusstsein für die Grundidee der Bewegung stärken: „Wir wollen allen, die sich für gute und nachhaltig produzierte Weine interessieren, die Suche erleichtern“, so Initiator Michael Vesely.

Mehr zum Thema auf der Webseite des Vereins "Slow Food Village Retz": slowfoodretz.at

 

Die Kriterien der "Slow Wine Coalition" im Detail

- Die Weingüter müssen mindestens 70% der für die Weinherstellung verwendeten Trauben selbst anbauen. Ausnahmen gelten für Regionen, in denen der Traubenzukauf traditionell eine bedeutende Rolle spielt, z. B. Madeira, Napa Valley, Südspanien usw.

- Die Weingüter dürfen keine chemisch-synthetischen Düngemittel, Herbizide oder Anti-Botrytis-Fungizide verwenden.

- Der Umgang mit Umweltressourcen für die Weinproduktion muss bewusst und nachhaltig erfolgen. Die Abhängigkeit von Bewässerungssystemen muss so weit wie möglich begrenzt werden und soll nur darauf abzielen, kritische Wasserstressbedingungen zu vermeiden.

- Kellereigebäude müssen, sofern sie neu gebaut werden, das Landschaftsbild berücksichtigen. Bei der Nutzung, Instandhaltung und eventuellen Restaurierung bestehender Gebäude soll die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

- Weingüter dürfen keine Techniken wie Umkehrosmose oder andere physikalische Methoden zur Mostkonzentration anwenden. Darüber hinaus ist die Zugabe von RTK (rektifizierter konzentrierter Traubenmost) oder Zucker (je nach Produktionsland) nicht zulässig, mit Ausnahme von Schaumweinen oder Weinen, bei denen diese Verfahren unter traditionelle Techniken fallen. Auch die Verwendung von
Holzchips zum Aromatisieren von Weinen ist verboten.

- Der Gehalt an Sulfiten im Wein darf die Grenzwerte der EU-Verordnung für Bio-Wein nicht überschreiten.

- Die Weine müssen Terroir zeigen und ihren Herkunftsort widerspiegeln. Aus diesem Grund begrüßen wir die Verwendung einheimischer Hefen sowie die wissenschaftliche Forschung zur Isolierung einheimischer Hefen, die dann reproduziert und vom Weingut oder anderen Winzern derselben Region und geografischen Bezeichnung verwendet werden können.

- Die Weine sollen frei von wesentlichen önologischen Mängeln sein, da diese dazu neigen, die Weine homogener zu machen und die gebietstypischen Eigenschaften zu unterdrücken.

- Es ist wünschenswert, dass das Weingut aktiv mit der gesamten landwirtschaftlichen Gemeinschaft zusammenarbeitet, mit dem Ziel, das lokale Agrarsystem zu stärken und zu verbessern. Hierzu ist es für das Weingut unbedingt notwendig, eine gute und prinzipientreue Beziehung zu seinen Partnern und Mitarbeitern zu pflegen und deren persönliche und berufliche Entwicklung zu fördern. Ebenso ist es wichtig, dass Winzer mit Kollegen zusammenarbeiten, Wissen austauschen und gleichzeitig unfairen Wettbewerb vermeiden.

- Nachhaltige Winzer fördern die Artenvielfalt durch Praktiken wie: das Abwechseln der Weinberge mit Hecken und Waldflächen; Bodenbewirtschaftungspraktiken, die Gras und Gründüngung vorsehen und dabei kahle Böden (bis auf kurze saisonale Zeiträume) vermeiden; Schutz bestäubender Insekten und nützlicher Fauna durch den Einsatz (sofern erforderlich) von vorzugsweise im Biolandbau zugelassenen Insektiziden und Pflanzenschutzmitteln, wobei deren Anwendung während der Blüte des Weinstocks und anderer im Weinberg vorkommenden Graspflanzen möglichst zu vermeiden ist; artgerechte Haltung von Nutztieren für die hofeigene Erzeugung von
Dung; hofeigene Herstellung von Kompost aus Überresten des Rebschnitts und anderen organischen Materialien.