Für Hagelgeschädigte 2023

Geänderte Vorgangsweise bei Frostschadenshilfe Wein

Ein Artikel von Redaktion | 14.10.2024 - 12:52

Die neuen Regelungen: 

  • Im Jahr 2023 aufgrund von Hagel verursachte Ertragseinbußen werden als höhere Gewalt eingestuft. Als Vergleichswert wird in diesen Fällen der österr. Durchschnittsertrag von 2023
    (7.293 kg/ha) herangezogen.
  • Landwirte, die sich darauf beziehen, müssen – wenn sie bereits fristgerecht einen Antrag gestellt haben - ergänzend zum Antrag bis 21. 10. 2024 – entsprechende Nachweise (Bestätigung der Hagelversicherung, Wetterdaten von Geosphere Austria, Daten von Wetterwarndiensten …) nachreichen. Eine weitere Erntemeldung ist NICHT erforderlich! Wenn mit dem Antrag bereits eine Bestätigung der Hagelversicherung mitgeschickt wurde, sind keine weiteren Nachweise erforderlich.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen (Falschberatung zur Antragstellung) können betroffene Landwirte bis 21. 10. 2024 auch noch den Antrag samt den geforderten Nachweisen zum Hagel 2023 stellen. Auch hier ist keine weitere Erntemeldung erforderlich.

Für Grundsätzliches zur Antragstellung siehe das auf der Homepage der AMA veröffentlichte Merkblatt: https://www.ama.at/formulare-merkblaetter#24480