Mit der Verordnung der Europäischen Union Nr. 2021/2117 werden die österreichischen Weinbaubetriebe verpflichtet, auf den Etiketten ihrer Weine eine Nährwertkennzeichnung vorzunehmen, welche in kJ (Kilojoule) und kcal (Kilokalorien) ausgewiesen werden muss. Dies gilt für alle Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 produziert wurden und werden.
Um eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die Weinbaubetriebe unterstützen soll, wurde seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eine Sammelverordnung erstellt.
Bis zur Erlassung dieser neuen Sammelverordnung wird als „Übergangslösung“ für flaschenfüllende Weinbaubetriebe der errechnete Brennwert in den Hinweisen der Bescheide über die staatliche Prüfnummer (nach der Rechtsmittelbelehrung) aufgenommen. Der dort angegebene Wert wird über ein sogenanntes Näherungsverfahren ermittelt.