Nährwertkennzeichnung, Zutatenliste

Weinbranche wartet auf Details zur Kennzeichnung

Ein Artikel von Redaktion | 06.04.2023 - 11:23

Zum Beispiel fehlen noch mögliche Übergangsfristen oder Einzelheiten zur Angabe bestimmter Zusatzstoffe (Zucker zur Anreicherung ...). Die Europäische Kommission hat zugesagt, dass sie noch vor dem Sommer einen ausführlichen Ratgeber (guide-lines) mit allen Einzelheiten veröffentlichen wird.

Stand heute: Bei der Nährwertkennzeichnung ist der Energiegehalt jedenfalls am Etikett anzuführen (kJ/Kcal pro 100 ml), alle weiteren weitere Angaben (Kohlenhydrate, Zucker, Fett, Eiweiß, Salz) können auch „off label“ erfolgen, z.B.: über einen QR-Code. Die Zutatenliste kann zur Gänze elektronisch, etwa wieder über einen QR-Code erfolgen. Man kann mit dem QR-Code allerdings nicht einfach auf die eigene Homepage verlinken, da gemäß EU-Vorschriften die Angaben nicht zusammen mit anderen Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken erfolgen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Firmen Lösungen über derartige elektronische Labels anbieten werden bzw. auch schon am Markt aktiv sind.