Temporäre Buschenschanken in den Weinbergen

Ein Artikel von red. | 05.09.2013 - 08:44

Eine Novelle des Buschenschankgesetzes hat Anfang September der Umweltausschuss des Wiener Gemeinderates beschlossen. Ausgehend von Aktivitäten wie dem jährlich im Herbst stattfindenden „Wiener Weinwandertag“, bei dem tausende Wiener durch die Landschaft der Wiener Weinberge wandern und dabei direkt in den Weingärten mit Wiener Weinspezialitäten und kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnt werden, hat sich in den letzten Jahren ein Trend zu Ausschank in den Weingärten entwickelt. Dort wird in den Sommermonaten immer öfter tageweise zusätzlich Wein buschenschankmäßig ausgeschenkt. In der Regel sind diese Ausschankpunkte auf Straßen und Wanderwegen liegenden Weingärten lokalisiert, wobei vielfach auch dort vorhandene Gerätehütten in diese Ausschanktätigkeit einbezogen werden.

Schutz der Natur
Um für diese neue Entwicklung auch die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, war eine Novellierung des Wiener Buschenschankgesetzes notwendig, die es den Buschenschankbetrieben ermöglicht, zusätzlich zu dem normalen Buschenschankbetrieb am Betriebsstandort auch an einem weiteren Standort im Weingarten in eingeschränkter Form tätig zu sein. Ziel war eine „sanfte“ Form dieses Ausschanks in Weingärten.

Die Regelung soll sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung als auch den Ansprüchen der Buschenschankbetriebe entgegenkommen und die Naturbelassenheit der Weinberge nicht beeinträchtigen. So sollen die Zeiten für diese Form der Buschenschank auf die Monate Mitte April bis Oktober und auf Wochenenden (Freitag bis Sonntag) und Feiertage eingeschränkt werden. Der Ausschank und die Verabreichung von kalten Speisen dürfen ausschließlich im Freien erfolgen. Am Ausschankort befindliche Gerätehütten dürfen keinesfalls als „Gastraum“ genutzt, sondern lediglich für die vorübergehende Lagerung der für den Buschenschankbetrieb erforderlichen Betriebsmittel verwendet werden.