Für 10. Juni wurden seitens der Bundesregierung bereits weitere Lockerungsschritte angekündigt. Gerade richtig, um nach dem kalten Frühjahr und dem hoffentlich bald einsetzenden warmen Frühsommer den Aufenthalt in den Gastgärten genießen zu können. Dann wird hoffentlich der Zustrom zu den gastronomischen Einrichtungen auch wirklich voll einsetzen, denn der Ansturm der Konsumenten in der ersten Zeit nach Öffnung der Gastronomie war durch die kühle Witterung und die vorgeschriebenen Nachweise einer Testung, Impfung oder Genesung zum Berichtszeitpunkt Ende Mai noch vielfach überschaubar. Die Erwartungshaltung an den Sommer ist riesengroß und wenn man in die Buchungslage der Touristenzentren hineinhört, durchaus auch gerechtfertigt.
Prickelnde Sortimentsergänzung
Dann wird auf den Terrassen und in Gastgärten auch ein Getränk verstärkt Einzug halten, das man als urösterreichisch bezeichnen kann, nämlich der G’spritzte. Ein klassischer Durstlöscher, der vor Ort zusammengemischt wird und der auch geeignet ist, dem Bier Konkurrenz zu machen. Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass viele Weinbaubetriebe nunmehr auch dazu übergehen, bereits fertig zusammengemischten G’spritzten in Flaschen abgefüllt anzubieten. Obwohl für viele Konsumenten der frisch vor Ort mit Wasser und Wein eingeschenkte G’spritzte das wahre erfrischende Geschmackserlebnis darstellt, kann der fertig abgefüllte G’spritzte für manche Betriebe durchaus eine Sortimentsergänzung darstellen. Nicht zuletzt der lange coronabedingte Lockdown und die damit verbundene Steigerung des Weinabsatzes ab Hof sowie vor allem im Lebensmittelhandel könnten mit ein Grund dafür sein, dass dieses Getränk verstärkt trinkfertig angeboten wird. Das mittlerweile breite Sortiment hat die Landwirtschaftskammer Burgenland sogar dazu bewogen, eine Bewertungsverkostung dieser abgefüllten Spritzweine auszuschreiben und durchzuführen.
Rechtlich fällt der G’spritzte in die Kategorie „Weinhaltige Getränke“ und ist in der Weingesetz-Bezeichnungsverordnung näher geregelt. Dabei muss der Weinanteil wie bei allen weinhaltigen Getränken mindestens 50% ausmachen. Das ist auch der Grund, weswegen man bei der Auswahl des Grundweines in Zeiten der klimabedingten erhöhten Alkoholgehalte aufpassen muss, um kein zu schweres Endprodukt zu erhalten (der Mindestalkoholgehalt beträgt aber 4,5%). In Flaschen abgefüllter G’spritzter kann im Übrigen auch im Rahmen des landwirtschaftlichen Nebengewerbes abgefüllt werden und unterliegt – sofern der Weinbaubetrieb selbst erzeugten Wein verwendet – einem Umsatzsteuersatz von 13% (gilt natürlich nicht bei offener Verabreichung z.B. im Rahmen des Buschenschanks).
Wasser und Wein nur aus Österreich
Jetzt ist es auch höchst an der Zeit, eine Forderung des Weinbauverbandes umzusetzen, dass nämlich der G’spritzte als typisch österreichische traditionelle Bezeichnung auch aus österreichischem Wein hergestellt werden muss. Alles andere würde der Konsument nicht verstehen. Beigetragen zum neuerlichen G’spritzten- Boom hat sicherlich auch die preisgekrönte Werbelinie der ÖWM, auf die wir uns auch im heurigen Sommer wieder freuen können: Der G’spritzte – nur Wasser und Wein aus Österreich.