Der Hausverstand reicht nicht (mehr): Mit einem Alkoholgesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit setzt Irland zukünftig u.a. auf Warnhinweise für Schwangere. In Kalifornien seit vielen Jahren ein Muss
Nicht neu ist, dass die nördlichen Mitgliedstaaten der EU eine eher restriktive Alkohol-Politik betreiben. Das zeigt sich zum Beispiel in den Monopolverwaltungen der skandinavischen Länder und in der Hochsteuerpolitik der britischen und anderer Länder. Neu ist, dass Irland heuer ein eigenes „Alkoholgesetz für die öffentliche Gesundheit“ präsentiert und beschlossen hat. Und das Gesetz hat es in sich: Vom Mindestpreis für alkoholische Produkte, spezielle Kennzeichnungsvorschriften bis hin zu Vorschriften für Präsentation und Vermarktung werden alle Register prohibitiver Vorschriften gezogen.
Mindestpreise gegen Binge-Drinking
Wirklich neu ist, dass ein Land tatsächlich Mindestpreise für alkoholische Getränke bei der Abgabe an den Konsumenten vorschreibt. Demnach beträgt der Mindestpreis 10 Cent pro Gramm Alkohol. Für eine durchschnittliche Bouteille Wein mit 12%Vol. Alkohol bedeutet das, dass der Mindestpreis bei der Abgabe an den Verbraucher rund 7 Euro beträgt. Die Idee ist, Getränke umso teurer zu machen, je höher ihr Alkoholgehalt ist. Damit soll missbräuchliches, unkontrolliertes Trinkverhalten wie z.B. das Binge-Drinking von Jugendlichen zurückgedrängt werden. Das Gesetz sieht zudem vor, dass alkoholische Produkte in Irland zukünftig speziell zu kennzeichnen sind, unter anderem mit Warnhinweisen, die auf die Gefahren von Alkoholkonsum im Allgemeinen und im Speziellen auch für Schwangere hinweisen. Die Angabe des Alkoholgehaltes ist zusätzlich in Gramm und der Nährwert des Getränkes in Kilokalorien anzugeben. Auch Werbungen und Werbeplakate für alkoholische Getränke sind mit Warnhinweisen zu versehen. Diese sind auf speziellen öffentlichen Plätzen überhaupt verboten. Sponsor-Auftritte für bestimmte Events, auf denen z.B. vornehmlich Kinder teilnehmen, oder für Motorsportevents sind zukünftig untersagt. In Supermärkten oder in sonstigen gemischten Abgabestellen sind alkoholische Getränke in einem eigenen abgegrenzten Bereich zu positionieren.
Alkoholkonsum am Pranger
Bemerkenswert ist, dass der EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis in einer Aussendung den irischen Vorstoß ausdrücklich lobt. In seinen Ausführungen meint er, dass im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit nicht nur der übermäßige Alkoholkonsum zurückgedrängt werden soll, sondern der Alkoholkonsum an sich. Dazu kommt die Initiative aus dem EU-Parlament, bei der Zutaten- und Nährwertkennzeichnung alkoholische Getränke zukünftig nicht mehr auszunehmen.
Bewusster moderater Konsum
Keine allzu gute Großwetterlage in Europa für alkoholische Getränke, und damit auch für Wein. Umso wichtiger ist daher die vor Jahren begründete Initiative der europäischen Weinwirtschaft mit dem Namen „Wine in moderation“ (www.wineinmoderation.eu) – eine Selbstverpflichtung der europäischen Weinwirtschaft, den Konsumenten über den richtigen und moderaten Umgang mit Wein aufzuklären. Ein Programm, das nicht nur EU-weit einschlägige Informationen mit Hilfe einer eigenen Homepage mitteilt, sondern das in den einzelnen Mitgliedstaaten direkt durch lokale Organisationen tätig wird. Als Koordinator in Österreich konnte die Weinakademie Österreich gewonnen werden. Im Prinzip genau die richtige Adresse, wenn es darum geht, Konsumenten und Absatzmittler nicht nur über Wein im Allgemeinen, sondern auch über den richtigen Umgang mit Wein aufzuklären und zu schulen. Zu hoffen bleibt, dass die Bemühungen der europäischen Weinwirtschaft von den EU-Institutionen richtig eingeschätzt werden und die freiwillige Selbstverpflichtung anstelle verordneter Restriktionen akzeptiert wird.