Kupfer ist speziell im Weinbau eines der ältesten verwendeten Pflanzenschutzmittel. Nach Einschleppung des Falschen Mehltaues (Peronospora-Pilz) Ende des 19. Jahrhunderts war die sogenannte Bordeaux-Brühe die einzige Möglichkeit, den Pilz in den Weingärten zu bekämpfen. Dabei wurden damals sehr große Mengen dieses kupferhaltigen Pflanzenschutzmittels ausgebracht. Heutzutage werden im Vergleich dazu nur mehr sehr geringe Mengen an Kupfer eingesetzt, da das Kupfer in spezifischen hochwirksamen Wirkstoffformulierungen eingebettet ist und von vielen Betrieben lediglich als Abschlussspritzung verwendet wird. Die biologisch wirtschaftenden Betriebe müssen mit reinen Kupferformulierungen versuchen, in geringen Konzentrationen und in Verbindung mit verschiedenen Pflanzenstärkungsmitteln die Ausbreitung des Peronospora-Pilzes hintanzuhalten. Für alle Bewirtschaftungsformen im Weinbau, konventionell, integriert oder biologisch, gilt aber, dass im Vergleich zur früheren oben erwähnten Methode nur mehr sehr geringe Mengen an Kupfer ausgebracht werden. Den Winzern ist nämlich bewusst, dass Kupfer einerseits als Spurenelement einen essenziellen Mikronährstoff für Pflanzen und Tiere darstellt, andererseits aber als Schwermetall in höheren Konzentrationen giftig ist. Kupfer kann nämlich im Boden nicht abgebaut werden, reichert sich dadurch an und kann vor allem für die Bodenlebewesen toxisch wirken.
Die Europäische Kommission hat daher im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelwirkstoff-Prüfung den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Kupfer im Jahre 2009 zwar wiederum in die Positivliste aufgenommen, hat aber die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ein Monitoring über den Zustand der betroffenen Böden durchzuführen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen im Zuge der Zulassung kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel umzusetzen. Im Jahr 2016 wird die EU-Kommission die Maßnahmen prüfen, die die Mitgliedstaaten bei der Kupferzulassung gesetzt haben, und dies davon abhängig machen, ob Kupfer auch nach 2016 als Pflanzenschutzmittelwirkstoff weiter zugelassen bleiben soll. In Österreich wurde daher in einem gemeinsamen Projekt seitens der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit (AGES) ein Monitoring durchgeführt, inwieweit speziell die österreichischen Wein- und Obstgartenböden mit Kupfer belastet sind. Dabei wurde wenig überraschend festgestellt, dass speziell die klassischen Weinbaulagen, wo seit Jahrhunderten Weinbau betrieben wird, aufgrund der oben dargestellten historischen Belastung teilweise deutlich erhöhte Kupfergehalte im Boden zu verzeichnen sind. Dieses Phänomen ist natürlich nicht nur in den österreichischen Anbaugebieten, sondern in allen klassischen europäischen Anbaugebieten präsent, da im Zeitraum vor 60 bis 100 Jahren große Mengen an Kupfer ausgebracht wurden. Andererseits sind diese Kupferkonzentrationen zwar großteils heute noch in diesen Böden nachweisbar, sie sind aber praktisch kaum mehr bioverfügbar. Das heißt, dieses Kupfer ist biologisch nicht mehr aktiv.
Im Moment findet die Diskussion darüber statt, welche Maßnahmen in Österreich gesetzt werden sollen, damit eine Verlängerung des Wirkstoffes Kupfer über das Jahr 2016 hinaus sichergestellt werden kann. Die AGES brachte einen ersten Vorschlag, bei der zukünftigen Anwendung von Kupferpflanzenschutzmitteln vorzusehen, dass je nach Belastung der Böden unterschiedliche Mengen an Kupfer pro Hektar und Jahr ausgebracht werden dürfen. Dieser Vorschlag hat aber den großen Nachteil, dass sämtliche Weingärten sowie die unterschiedlichen Parzellen einer Bodenuntersuchung unterzogen werden müssen, damit festgestellt werden kann, wie hoch die Böden belastet sind. Davon ließe sich dann die Aufwandmenge ableiten, die dann von Weingarten zu Weingarten auch wieder unterschiedlich sein kann. Im Hinblick auf die oben dargestellte historische Belastung und damit nur mehr geringe Bioverfügbarkeit dieser Kupfergehalte in den Böden hat der Österreichische Weinbauverband gemeinsam mit den Bioverbänden vorgeschlagen, den maximalen Kupfereinsatz für einen österreichischen Betrieb in fünf Jahren auf 15 kg Reinkupfer zu begrenzen. Dadurch kommt man auf eine durchschnittliche Einsatzmenge von 3 kg Reinkupfer pro Hektar und Jahr. Man hat dadurch aber in witterungsbedingt schwierigen Jahren einen gewissen Spielraum für die Praxis. Die jährliche Kupferaufwandmenge könnte dann in einem Jahr 4kg betragen, dafür im Folgejahr bei günstigerer Witterung 2 kg. In Summe darf aber in fünf Jahren die Obergrenze nicht überschritten werden. Die Verhandlungen werden zeigen, worauf man sich einigen kann, wobei natürlich auch die Vorgangsweise in den benachbarten Weinbauländern zu berücksichtigen ist.
CR DI Josef Glatt, MBA