Mit der aktuellen Änderung des Weingesetzes erfolgt die Erntemeldung zukünftig auf digitalem Wege. Dazu wird das Lebensministerium allen betroffenen Betrieben einen Informationsbrief zusenden, der über die Modalitäten der Abwicklung informiert:
Es hat ab der heurigen Erntemeldung zum Stichtag 30. November 2013 jeder Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 Liter Wein gewonnen wurde, bis zum 15. Dezember die Ernte- und Erzeugungsmeldung sowie das aktualisierte Stammdatenerhebungsblatt elektronisch im Wege der Weindatenbank abzugeben.
Achtung: Aufgrund der durchgeführten AMA-Gesetznovelle zur Neuregelung der Weinmarketingbeiträge ist die elektronisch abgegebene Erntemeldung auch gleichzeitig die Erklärung des Weinmarketingbeitrages aufgrund der geernteten Menge (Erntemenge in Liter x 1,1 Cent = Weinmarketingbeitrag aufgrund der Ernte).
Jenen Betrieben, die noch nicht zu dem Kreis der Nutzer von „Wein-online“ zählen, übermittelt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nunmehr aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Online-Abgabe mit obigen Schreiben ihr persönliches Passwort samt einer Anwendungshilfe zur optimalen Nutzung des Systems.
Achtung: Jene Betriebe, die keine technische Möglichkeit zur elektronischen Abgabe der Erntemeldung haben, können sich diesbezüglich an die zuständige Interessensvertretung (BBK) wenden.
Technik bringt Vorteile
Mit Ihrem persönlichen Passwort haben Sie Zugang zur Datenbank Wein und können somit alle Vorteile nutzen:
- Einsparung von Behördenwegen,
- Erledigung der Meldungen gemäß Weingesetz bequem von zuhause aus,
- Sofortige Prüfnummernzuteilung im System für den Etikettendruck,
- Sofortige Bescheidzugriffsmöglichkeit,
- Vorpersonalisierte Formulare mit Plausibilitätschecks und damit Ausschluss von Irrtümern,
- Einsicht in alle Ihre Betriebs- und Flächendaten.
Betriebe mit einer Ernte von weniger als 3.000 Litern sind aber nicht von der Abgabe der Ernte- und Bestandsmeldung sowie des Stammdatenerhebungsblattes befreit, sondern haben die Wahlmöglichkeit, diese weiter in Papierform oder ebenfalls auf elektronischem Wege abzugeben. Diese Betriebe haben daher so wie bisher die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Gemeinde ein Erntemeldungsformular in Papierform zu besorgen und im Wege der Gemeinde wieder abzugeben.
Der auf der Erntemeldung ausgewiesene Marketingbeitrag (aufgrund der Ernte) ist bis Ende April an die AMA als zuständige Einhebungsbehörde abzuführen. Vor der Fälligkeit des Marketingbeitrages wird die AMA auch noch mit einer entsprechenden Information an die Weinmarketingbeitrags-pflichtigen Betriebe herantreten.
Für weitere Rückfragen hinsichtlich der Anwendung von Wein-Online steht das Betreuungsteam im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich an:
Gertraud Schellnhammer 01/71100-2834
Ferdinand Schmidt 01/71100-2862
Martina Pittner 01/71100-2798
Gerlinde Schneider 01/71100-2917