Leitartikel 07-2024

Qualitätswein-Prüfung wichtig

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 06.07.2024 - 08:42
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Die rot-weiß-rote Banderole lässt die Herkunft aus Österreich auf den ersten Blick erkennen  © ÖWM / Bernhard Schramm

Bereits vor fast zwei Jahren wurde hier im WINZER die Problematik neuer Weinstile behandelt. Auf der einen Seite sind das Weine, die ihren Fokus weniger auf eine präzise Fruchtigkeit legen, sondern stärker auf die Darstellung ihrer Herkunft durch minimalen Eingriff bei der Vinifikation (etwa Spontangärung). Sie sind gerade im Export besonders erfolgreich und werden daher unter dem Sammelbegriff „Weine mit internationaler Stilistik“ zusammengefasst. Auf der anderen Seite werden auch immer mehr Weine mit deutlich alternativen Ausbauarten produziert: so z.B. Orangeweine, also Weißweine mit längerer Maischestandzeit bzw. Maischegärung, die auch deutlich oxidativer ausgebaut werden, bis hin zu trüben Weinen.

Weine aus beiden Stilen haben oft Probleme bei der sensorischen Qualitätsweinprüfung und müssen daher als Landwein oder als Wein aus Österreich klassifiziert werden. Nachteil für die Erzeuger ist dabei, dass sie ihre nähere Herkunft nicht deklarieren können. Nachteil für den Gesamtauftritt des österreichischen Weines vor allem im Export ist, dass wertige Weine nicht unter dem Dach des österreichischen Weines mit der rot- weiß- roten Banderole firmieren. Vielfach werden dann Forderungen laut, die staatliche Prüfnummer einfach abzuschaffen. Abgesehen davon, dass die staatliche Prüfung unserer Qualitätsweine ein wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte des österreichischen Weines darstellt, ist die analytische und sensorische Kontrolle der Qualitätsweine, also der Weine mit Herkunft, auch EU-rechtlich vorgeschrieben. Echte Alternativweine können aber nur dann im Herkunftssystem etabliert werden, wenn sie für den Konsumenten auch als solche erkennbar sind. Das bedeutet, sie müssen ähnlich den Prädikatsweinen in einer eigenen Kategorie als solche erkennbar sein. 

Tatsächlich akuter Handlungsbedarf besteht aber bei den oben dargestellten Weinen mit internationaler Stilistik. Die Weinwelt bleibt nicht stehen und auch der Ausbaustil der internationalen Weine entwickelt sich stetig weiter. Dabei geht es nicht um gut oder schlecht, sondern einfach auch darum, dass die internationale Fachwelt derartige Weine verlangt und forciert. 

Auch an Österreich gehen diese Trends nicht vorüber, weswegen sich viele Winzer in diese Richtung entwickeln. Dahin gehend ist ein staatliches Kontrollsystem angehalten, diese Entwicklungen langsam, aber stetig mitzuverfolgen. Die Prüfnummernverkoster müssen durch Schulung mit diesen Weinen internationalen Stils vertraut gemacht werden. Zugegeben, ist dies bei Hunderten Prüfnummernverkostern schwierig und braucht Zeit. Deswegen wurde bereits vor zwei Jahren mit dem Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt vereinbart, eine spezielle Fachkommission aus staatlichen Prüfnummernverkostern einzusetzen. 

Wenn ein Wein mit internationaler Stilistik die reguläre Prüfnummernkost nicht besteht, kann der Winzer in der vom Bundesamt speziell eingerichteten Fachkommission einreichen. Diese amtlichen Prüfnummernverkoster sind auf solche Weine speziell geschult und erstellen ein Gegengutachten, sofern der Wein den qualitativen Vorgaben entspricht und keinen Weinfehler aufweist. Parallel dazu können die Standardverkostungen weiterentwickelt werden und auf langfristige Marktveränderungen eingehen. Dabei können weitere Erkenntnisse aus diesen Fachkommissionen einfließen. Ziel sollte es sein, dass alle Weine, die ihre Herkunft widerspiegeln und qualitativ und analytisch einwandfrei sind, unter der rot-weiß-roten Banderole Platz finden. Vorgeschobene Argumente, es würden dafür beispielsweise die gesetzlichen Grundlagen fehlen, können nicht akzeptiert werden.