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Damit das nicht passiert, gilt es den Pflanzenschutz mit Sachverstand durchzuführen: Nach Entfall der IP-Richtlinien sollte nach wie vor die Resistenzgefahr im Auge be­halten werden (siehe u. a. Tabelle auf Seite 38)

Pflanzenschutzmittel für das Jahr 2017

Ein Artikel von DI Barbara Friedrich, Ing. Erhard Kührer, Ing. Josef Klement | 16.01.2017 - 00:33
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Damit das nicht passiert, gilt es den Pflanzenschutz mit Sachverstand durchzuführen: Nach Entfall der IP-Richtlinien sollte nach wie vor die Resistenzgefahr im Auge be­halten werden (siehe u. a. Tabelle auf Seite 38)

Generell gilt: Es dürfen nur noch Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Reg.-Nr. gekauft, gelagert und angewendet werden. 
   Laufende Anpassungen   Aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit der Mittel bzw. Resistenzerscheinungen einzelner Schädlinge und Krankheiten ist während des Jahres mit Änderungen in der Zulassung zu rechnen. Die jeweilige aktuelle Zulassung ist im Internet unter www.psm.ages.at abrufbar. Auf § 15 Abs. 8 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBI. II Nr. 233/2011, wird hingewiesen. 
  Hinsichtlich der nachstehend angeführten Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Pflanzenschutzmittel-Registernummer ist unter selbigen Bedingungen auch der Einsatz von parallel genehmigten Pflanzenschutzmitteln („Parallelgenehmigungen“) zulässig, die nicht unbedingt direkt in dieser Pflanzenschutzmittelliste angeführt sind. Ein „parallel genehmigtes“ Pflanzenschutzmittel hat die gleiche österreichische Pflanzenschutzmittel-Registernummer wie das bereits ursprünglich in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel, jedoch mit einer Zusatzbezeichnung (Zusatzziffern wie z.B. beim Mittel Folpan auf Seite 31). 
  Ein solches Pflanzenschutzmittel kann jedoch auch eine andere Handelsbezeichnung als das ursprünglich in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel haben (in der Regel auch zum Zulassungsinhaber unterschiedliche Genehmigungsinhaber). Parallel genehmigte Pflanzenschutzmittel sind im Pflanzenschutzmittelregister eingetragen und auch im Internet abrufbar (http://pmg.ages.at). 
  Auflagen in der Anwendung  Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels sind alle gesetzlich (lt. Zulassung) auferlegten Anwendungsauflagen einzuhalten, unter anderem die Abstandsauflagen (Abstände zu Gewässern). Die Angaben dazu finden Sie in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels. Zudem müssen die Sicherheitsdatenblätter vorhanden sein. Achten Sie auf eine gründliche Reinigung der Pflanzenschutzgeräte, damit Sie einen Wirkstoff von einer Kultur, wo dieser zugelassen ist, nicht in eine andere Kultur am eigenen Betrieb verschleppen, wo dieser nicht zugelassen ist. 
  Persönliche Eignung des Anwenders  Die gesetzlichen Bestimmungen über die Sachkunde sind in den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer bzw. in darauf beruhenden Verordnungen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gelten Personen als sachkundig, welche über die für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten oder eine Ausbildungs­bescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG verfügen. 
  ÖPUL 2015 - 2020: „Pflanzenschutzmittelverzicht Wein“  Wenn beim „Pflanzenschutzmittelverzicht Wein“ teilgenommen wurde, liegt eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Wein“ plus einer der angebotenen Varianten vor: „Vollständiger Verzicht auf Insektizide“ (mit Ausnahme von Mitteln gem. VO 834/2007 „Bio-Verordnung“) und/oder „Vollständiger Verzicht auf Herbizide“ im Verpflichtungszeitraum. Der Kauf und die Lagerung von in dieser Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln sind verboten. 
  Antiresistenzmanagement  Es liegt in der Eigenverantwortung des Winzers, Wirkstoffe richtig einzusetzen. Die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel werden schon seit Jahren von Experten in sog. Wirkklassen nach Wirkungsmechanismen eingeteilt, genannt: FRAC (Fungicide Resistance Action Committee). Im Internet unter www.frac.info zu finden bzw. auf Seite 38. 
  Zur Vermeidung einer Wirkung auf Nützlinge, Nicht-Zielorganismen und die Umwelt, enthalten moderne Fungizide meist sehr spezifisch wirkende Wirkstoffe, die gezielt an nur wenigen Orten im Stoffwechsel des Krankheitserregers angreifen. Durch diesen spezifischen Wirkungsmechanismus steigt jedoch die Gefahr der Resistenzentwicklung, wenn der Wirkstoff häufiger gegen eine Krankheit eingesetzt wird. Bei der Planung der Spritzfolge ist daher zu beachten:  

  • Bevorzugt vorbeugende Bekämpfung (vor einem sichtbaren Befall) anstreben, 
  • Gute Applikationstechnik sicherstellen (z. B. angepasste Fahrgeschwindigkeit), 
  • Gebrauchsanweisungen der Hersteller beachten, 
  • Kulturtechnische Maßnahmen zur Befallsvorbeugung nutzen, 
  • Wechsel von Fungiziden mit verschiedenen Wirkungsmechanismen durchführen (d.h., einen Wirkstoffgruppenwechsel vornehmen). 

Applikations-Hinweise  Solange keine Laubarbeiten (Entspitzen) durchgeführt werden, lässt sich allein aus dem Trieblängenwachstum mit genügend hoher Genauigkeit auf den Blattflächezuwachs pro Trieb schließen. Nimmt beispielsweise die Trieblänge von 35 auf 55 cm zu (= 20 cm bzw. 2 neue Blätter), bedeutet dies, dass ungefähr 400 cm² Blattfläche pro Trieb neu gebildet worden sind und deshalb der aktive Schutz der letzten Behandlungsmaßnahme zunehmend verloren geht. Eine Wiederholung der Spritzung ist vom herrschenden Infektionsdruck und der Wirkungsweise der Präparate abhängig. Bei hohem Infektionsdruck und einer Belagswirkung der Präparate sollte diese sobald als möglich, jedenfalls noch vor dem nächsten Infektionsereignis, erfolgen. In durchschnittlichen Jahren werden in 10 Tagen ungefähr 400 cm²/Trieb neu gebildet. Eine Wiederholung der Spritzung ist notwendig, um den vollen Schutz zu erhalten. Besonders ab Ende Mai bis Anfang August sind die Trieb- und damit die Blattflächenentwicklung stark von der Jahreswitterung ­geprägt. Pflanzenschutzmaßnahmen müssen daher an die jährlich unterschiedlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Tabelle zeigt ein Beispiel für Angaben, wie sie auch in der Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Weinbau zu finden sind. 
  Es gilt den Pflanzenschutz mit Sachverstand durchzuführen und die Resistenzgefahr im Auge zu behalten.