Leitartikel 03-2021

Den Markt nicht vergessen!

Ein Artikel von CR Prof. DI Josef Glatt, MBA | 04.03.2021 - 15:12
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Die Gastro-Öffnung lässt auf sich warten, damit verlängert sich die Durststrecke für Konsumenten und Produzenten © Pixabay/Michael Gaida

Derzeit nicht abschätzbar sind auch die Langzeitfolgen: Wie viele Betriebe werden überhaupt noch aufsperren? Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Zulieferwirtschaft. Obwohl das Gastgewerbe als behördlich geschlossene Branche vergangenen November und Dezember noch großzügig unterstützt wurde, ist es ab Jänner genauso

wie die Zulieferwirtschaft auf den Fixkostenzuschuss inkl. des neu geschaffenen Ausfallsbonus oder aber auf den in dieser Richtlinie ebenfalls geregelten Verlustersatz angewiesen. Auch den Buschenschank-Betrieben wird über die AMA eine neue Hilfsregelung angeboten werden.

Unbürokratischer Umsatzverlust

Eine Hilfestellung wird auch jenen Weinbaubetrieben angeboten, die hauptsächlich an die Gastronomie liefern und den Fixkostenzuschuss samt Ausfallsbonus nicht beantragen können oder bürokratisch nicht damit zurechtkommen. Auch hier hat das Landwirtschaftsministerium dankenswerterweise eine sehr einfache und pauschale Abgeltung eines Teils des Umsatzverlustes mit dem Finanzministerium ausverhandelt. Durch einen sehr einfachen und pauschalen Vergleich der Absätze laut Bestandsmeldung 2019 mit den zu erwartenden Absätzen für die Bestandsmeldung 2021 wird ein sehr einfacher, unbürokratischer Umsatzverlust dargestellt, der dann teilweise abgegolten wird. Eine relativ hohe Einstiegshürde ist dabei die Überschreitung eines Umsatzverlustes von 40%, ab der eine Hilfe beantragt werden kann. Mit dem Verweis auf die beabsichtigte Stützung wirklich schwer betroffener Betriebe wurde seitens des Finanzministeriums an dieser Schwelle festgehalten.

Spekulationen kontraproduktiv

Unverständlich und kontraproduktiv wäre es aber, wenn Betriebe zur Erreichung bestimmter Einstiegsschwellen gewisse Verkäufe nicht durchführen würden. Der Lebensmittelhandel erfreut sich coronabedingt eines starken Absatzzuwachses. Der Markt funktioniert in diesem Bereich und die Nachfrage passt, natürlich auch nach entsprechendem Fasswein. Eine Spekulation wäre in diesem Bereich kontraproduktiv, denn die nächste Ernte kommt bestimmt und die Bestände sind coronabedingt relativ hoch. Es ist von immenser Bedeutung, die Absatzkanäle weiter zu bedienen und auch die Exportmärkte nicht versickern zu lassen.

Neuausrichtung der ÖWM-Aktivitäten

Nach der neuerlichen Absage der Prowein (auch) für das heurige Jahr hatten wir so gehofft, mit der Vievinum eine einzigartige und im deutschsprachigen Raum wieder erstmalige Präsentationsmöglichkeit für den österreichischen Wein zu haben. Coronabedingt musste die für Ende Mai angesetzte Vievinum nun ebenfalls auf das nächste Jahr (11. – 13. Juni 2022) verschoben werden. Die ÖWM hat in ihrer strategischen Planung die Schwerpunkte situationsbedingt neu ausgerichtet: volle Unterstützung sowohl der derzeit offenen Absatzkanäle als auch gleichzeitig der Vorbereitung zur Wiederöffnung der Gastronomie in einem dreiphasigen System. Auch die im vergangenen Jahr begonnene und breit aufgestellte weintouristische Initiative „Auf zum Wein“ wird intensiv fortgesetzt und ausgebaut.

CR Prof. DI Josef Glatt, MBA