Niederösterreichs beste Weine zum Festtagsmenü
Wir wollen zu drei typischen Festtagsgerichten die ideale Weinkombination erkosten und laden Sie ein, die Ihrer Meinung nach passendsten Weine zu drei ausgewählten Gerichten einzureichen.
Kategorien/Zulassungskriterien
- Kategorie Nr. 1 Karpfen:
Gegrilltes Karpfenfilet
Pilz-Teriyaki, Zitronenpolenta
Zugelassene Weine: Riesling / Grüner Veltliner - Kategorie Nr. 2 Truthahn:
Pochierte Truthahnroulade
Semmel-Walnuss-Fülle, Karottencreme, Dill
Zugelassene Weine: Weiße Burgundersorten / Grüner Veltliner - Kategorie Nr. 3 Braten:
Gespickter Rinderbraten
kräftige Sauce, Ofen-Kraut, Erdäpfelknödel
Zugelassene Weine: Rotwein nach Wahl / Grüner Veltliner
Pro Betrieb dürfen maximal zwei Weine (von unterschiedlichen Rebsorten) eingereicht werden.
Fassproben sind nicht erlaubt. Die Weine müssen trocken sein. Bezüglich Alkoholgehalt, Jahrgang oder Ausbauart gibt es keine Vorgaben. Die nominierten Weine müssen im aktuellen Sortiment – und damit verfügbar sein.
Das Augenmerk liegt darauf, wie gut ein Wein mit dem jeweiligen Gericht harmoniert. Im Anmeldeformular sind die Weine einem der drei Menüs zuzuordnen, zu dem der eingereichte Wein Ihrer Meinung nach am besten passt.
Anmeldung/Anlieferung
Anmeldeschluss: 18. Oktober 2024
Anlieferung: bis 25.Oktober 2024
Lieferadresse: Ing. W. Baumgartner GmbH & Co. KG, Weingut Baumgartner Platz 1, 2061 Untermarkersdorf
Anlieferung in Kartons mit der Beschriftung „Wein NÖ Festtagsweine“.
Anmeldung über das online Anmeldeformular unter folgendem Link: hier
Jury/Verkostung
Die Bewertung der Weine erfolgt im Rahmen einer Blindverkostung. Der Wirtschafts- und Weinjournalist Hans Pleininger („Die Presse“) wird die Verkostungsjury leiten.
Auszeichnung/Publikation
Die jeweiligen top 20 Weine zu jedem der drei Gerichte werden in der „Schaufenster“ Beilage der Tageszeitung „Die Presse“ am 13. Dezember publiziert. Zusätzlich erfolgt eine Bewerbung über die Wein NÖ.
Teilnahmebedingungen/Abwicklung
Die Teilnahmegebühr pro eingereichtem Wein beträgt EUR 40,- (exkl. USt.) und wird von Wein NÖ nach erfolgter Anmeldung verrechnet. Pro Betrieb können max. zwei Weine (unterschiedliche Rebsorten!) eingereicht werden, die jeweils einem Gericht zuzuordnen sind. Bitte schicken Sie keine Fassproben, nur fertig abgefüllte Qualitätsweine laut Weingesetz. Wir benötigen 2 Flaschen pro Wein (Schraubverschluss) bzw. 3 Flaschen (Kork). Restflaschen bleiben im Eigentum der Wein NÖ.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkostung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung vorzeitig zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Aufwendungen, die aus der vorzeitigen Beendigung der Verkostung entstehen.
- Für Aufwendungen, insbesondere Personal- und Reisekosten, die durch die Teilnahme an dieser Verkostung entstehen, leistet der Veranstalter keinen Ersatz.
- Weine, die nicht den Teilnahmekriterien entsprechen werden nicht in die Verkostung aufgenommen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese Weine zurückzuschicken.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine übermittelten Daten (Firmendaten, Informationen zu eingereichten Produkten) elektronisch verarbeitet und vom Veranstalter an „Die Presse“ weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zu Zwecken , die mit der Durchführung der Verkostung entstehen.