Neue EU-Rechtsvorschriften und strategische Zielvorgaben der heimischen Weinwirtschaft erfordern eine Anpassung des österreichischen Weingesetzes
In vielen Regionen Europas, speziell in den Rotwein dominierten Gebieten, werden Forderungen nach Rodungen laut. In Österreich hat sich die Situation aufgrund der kleinen Weinernte, gerade was den Weißweinsektor betrifft, relativ entspannt. Im Rotweinbereich gibt es einen ähnlichen Marktdruck wie im restlichen Europa.
High-Level-Group mit Vorschlägen
Angesichts dieser unzufriedenstellenden Marktsituation wurde auf europäischer Ebene eine sogenannte High-Level-Group eingeführt, um Lösungsansätze zu diskutieren und vorzuschlagen. Die High-Level-Group hat Ende 2024 insgesamt vier Mal getagt und der Europäischen Kommission ihren Bericht vorgelegt. Aufgrund dieses Berichts wird die Europäische Kommission nunmehr dem Europäischen Rat einen Vorschlag unterbreiten, mit welchen förderungspolitischen Maßnahmen der Markt entlastet werden soll. Förderungspolitisch kurzfristige Lösungsansätze wären dabei z.B. Destillationen, vor allem im Rotweinbereich, um Druck von den Lagern zu nehmen. Weiters eine Reduktion des Produktionspotenzials durch Rodungen oder Stilllegungen, wobei in Österreich von endgültigen Rodungen aufgrund des eher kleinen Weinbaupotenzials in der Vergangenheit Abstand genommen wurde. Wesentlich wäre die Verlängerung der Gültigkeitsdauer bei den Wiederauspflanzungsrechten und die Abgeltung von Umweltleistungen in diesem Zeitraum – z.B. durch Begrünung. Weitere Möglichkeiten wären Neuauspflanzungsrechte temporär auf null zu setzen und eine Grünernte förderungsmäßig zu forcieren.
Längerfristige Maßnahmen wären, Absatzförderungsmaßnahmen zu stärken und vor allem in der Umsetzung zu vereinfachen, den Weintourismus zu fördern, eine bessere Kommunikation an jüngeres Publikum zu forcieren sowie Produktinnovationen zu fördern. Wie gesagt, abzuwarten ist, was die Europäische Kommission dem Europäischen Rat vorschlägt.
Neue Rahmenbedingungen, neues Weingesetz
Weinbaupolitisch gilt es, über ein neues Weingesetz zu diskutieren, da das alte in vielen Punkten den neuen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, aber auch den strategischen Zielvorgaben der Weinwirtschaft nicht mehr entspricht. In Umsetzung der EU-Herkunftsschutzverordnung sind zum Beispiel die Regionalen Weinkomitees durch echte Erzeugervereinigungen in den Gebieten zu ersetzen. Um dahin gehend anerkannt werden zu können, müssen diese Erzeugervereinigungen entsprechend demokratisch organisiert sein, mit eigenen Statuten und Delegiertensystem. Dabei geht es auch darum, unsere bestehenden Vereinsstrukturen in den Gebieten an diese neuen Anforderungen anzupassen.
Die Vorgaben für unsere Herkunftsweine, wie zum Beispiel unsere DAC-Weine, sind zukünftig nicht mehr in eigenen nationalen Verordnungen zu regeln, sondern in sogenannten Produktspezifikationen der Europäischen Kommission zu notifizieren. Die klare dreistufige Herkunftspyramide für kleinere geographische Einheiten wie Gebiet, Ort und Ried sind im Weingesetz klarer darzustellen. Die Kontrolle und die Meldepflichten auf der Grundlage von INVEKOS-basiertem Wein-Online soll weiterentwickelt werden. Aber auch unser derzeitiges Prüfnummernsystem soll evaluiert und weiterentwickelt werden.