Aufgrund des rückläufigen Weinkonsums wurden die Europäischen Weinbauverbände in den vergangenen Jahren mehrfach bei den Kommissionsdienststellen der EU vorstellig, um Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Probleme der Branche vorzusehen. Die von der EU-Kommission eingesetzte High Level Group tagte im letzten Jahr viermal und präsentierte Ende Dezember der Kommission ihre Vorschläge.
Vorschläge liegen am Tisch
Ende März hat die EU-Kommission nunmehr ihre Vorschläge im Rahmen eines Weinpaketes veröffentlicht, mit dem es im Wesentlichen Änderungen in drei EU-Verordnungen geben soll. Nach ersten Beurteilungen der Branche sind die Vorschläge zwar ein Ansatz in die richtige Richtung, um der Krise aber wirksam begegnen zu können, gehen sie nicht weit genug.
Verschiedene Änderungen soll es im Auspflanzregime geben. Einerseits werden die Mitgliedsstaaten ermächtigt, die Neuauspflanzungsquote in einem Jahr von 1% der Weinbaufläche auf 0% zu reduzieren. Andererseits gibt es auch Änderungen im Bereich der Wiederbepflanzungen, wo die Frist für die Wiederbepflanzung nach der Rodung von 5 auf 8 Jahre verlängert wird. Gleichzeitig sollen Weinbaubetriebe, die ihre genehmigten Neu- bzw. Wiederbepflanzungen nicht umsetzen können oder wollen, keine Strafsanktion bekommen. Bis Ende 2026 sollen diese Genehmigungen sanktionsfrei zurückgegeben werden können.
Vorgeschlagen werden des Weiteren EU-weit einheitliche Definitionen für Bezeichnungen wie „alcohol-free“, wenn der Alkohol weniger als 0,05%vol. ist, und „alcohol-light“ für alkoholreduzierten Wein. Daneben wird auch die Herstellung von teilweise entalkoholisierten Schaumweinen und Perlweinen sowie die Herstellung von entalkoholisierten aromatisierten Weinen vorgesehen werden.
Finanzierung nur mit nationalen Mitteln?
Ein wesentlicher Punkt, um den Weinmarkt zu entlasten, wären aber die vorgesehenen Änderungen in der Verordnung für die Strategiepläne, in der die EU-finanzierten Stützungsprogramme für die Weinwirtschaft in den Mitgliedsstaaten geregelt sind. Positiv hervorgestrichen werden kann, dass der Zeitraum für die Genehmigung von Absatzförderungsmaßnahmen auf Drittländern von 3 auf 5 Jahre verlängert werden soll und damit auf diesen Märkten nachhaltiger agiert werden kann. Noch nicht vorgesehen ist dabei der vielfach geforderte Abbau des bürokratischen Aufwandes bei der Einreichung derartiger Programme.
Krisendestillationen und geförderte Rodungen werden zukünftig vorgesehen, wobei die Finanzierung ausschließlich durch nationale Mittel vorgesehen ist. Obwohl Österreich geförderte Rodungen nicht präferiert, wird es noch einige Diskussionen auf EU-Ebene geben, warum derartige Krisenmaßnahmen nicht in die EU-finanzierten Stützungsprogramme integriert werden können. Insbesondere auch deswegen, da die derzeit vorgesehenen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Investitionsförderungen aufgrund der Krise im Sektor ohnehin ungenügend umgesetzt werden können. Bereits im abgelaufenen Jahr konnten die Mitgliedsstaaten das Budget ihrer Stützungsprogramme aufgrund mangelnder Teilnahme nicht zur Gänze abrufen. Besonders wichtig wäre es in diesem Zusammenhang auch, die nicht verbrauchten EU-Gelder in die nächsten Wirtschaftsjahre mitnehmen zu können.
Mit Änderungsanträgen ist zu rechnen
Der vorliegende Kommissionsvorschlag wird nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterzogen. Das heißt, dass der Vorschlag sowohl durch den Europäischen Rat der Landwirtschaftsminister als auch durch das EU-Parlament gehen muss. Dort können natürlich entsprechende Änderungsanträge vorgesehen und umgesetzt werden. Sowohl die Landwirtschaftsminister als auch die EU-Parlamentarier werden gefordert sein, hier einiges noch in Richtung Entlastung der europäischen Weinwirtschaft umzusetzen.