Diese Regelungen treten mit 8. Dezember 2023 in Kraft, und zwar für jene Weine, die nach diesem Datum abgefüllt und etikettiert werden. Aufgrund der zögerlichen Bekanntgabe detaillierter Umsetzungsvorschriften durch die Europäische Kommission ist die europäische Weinwirtschaft bemüht, den Inkraftsetzungstermin dahingehend anzupassen, dass die verpflichtende Angabe für jene Weine gilt, die nach dem 8. Dezember 2023 produziert werden. Das hieße, dass eine verpflichtende Umsetzung erst mit dem Weinjahrgang 2024 notwendig wäre. Ob das gelingt, ist noch unsicher, weswegen wir in dieser WINZER-Ausgabe möglichst ausführlich über die Umsetzung der Zutaten und Nährwertangaben berichten.
Herausforderung für die Optik
Für Lebensmittel ist die Angabe eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration bereits seit langem verpflichtend, nunmehr auch für alkoholische Getränke. Die Aufzählung der Zutaten und die Abbildung einer Nährwerttabelle stellt einerseits den optischen Marken- und Designauftritt mancher Etiketten vor großen Herausforderungen. Andererseits können bei so individuellen jahrgangsabhängigen Produkten wie Wein bis kurz vor Abfüllung Behandlungsschritte notwendig sein. Deswegen ist es nach langen Forderungen der Branche während des Gesetzgebungsverfahrens im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln möglich geworden, die Zutaten und die Nährwertdeklaration auch außerhalb des Flaschenetiketts in Form eines elektronischen Labels zu transportieren. Wer sich für eine derartige Möglichkeit entscheidet, muss auf dem Etikett einen maschinenlesbaren Verweis (zum Beispiel mittels eines QR-Codes) auf einer neutralen Website abbilden, auf der alle geforderten Angaben transportiert werden. Der Verweis auf die Website und die Website selbst können natürlich selbst produziert werden, man kann sich aber auch einiger am Markt befindlicher professioneller Gestalter bedienen, die die Informationen über den Wein als solches wie auch über Zutaten und Nährwerte in einem ansprechenden Design für die Lebensdauer des Weines transportieren. Wobei auch ein stabiler Server Voraussetzung dafür ist.
Der Weinbauverband hat vorweg mit einigen Anbietern Sonderkonditionen für seine Mitglieder vereinbart. Wer sich für eine derartige Off-Label-Lösung entscheidet, hat auf dem Flaschenetikett selbst aber jedenfalls den Brennwert und die Zutaten mit allergenem Potenzial zu transportieren.
Die derzeit bei Wein zugelassenen Zutaten sind ebenso in dieser WINZER-Ausgabe aufgelistet, wie auch die Stoffe mit allergenem Potenzial. Nicht genannt werden müssen die sogenannten Verarbeitungshilfsstoffe, da sie nach der Behandlung nicht mehr im Wein verbleiben (z.B. Bentonit und andere Schönungsmittel). Mit dem Bundesamt für Weinbau wurde vereinbart, dass zukünftig im Bescheid für die staatliche Prüfnummer auch der Brennwert mitgeteilt wird. Für Weine, die zu keiner Prüfnummer eingereicht werden, kann der Brennwert aus Alkohol, Zucker und Säure auch berechnet werden.
Schwierige Umsetzung in kleinen Betrieben
Wie auch immer: Bei Lebensmitteln ist die Angabe der Zutaten und der Nährwertdeklaration eine lang geübte Praxis – für eine kleinteilige Weinwirtschaft mit vielen kleinen bäuerlichen Weinbaubetrieben mit vielen verschiedenen kleinen Weineinheiten aber eine weitere Erschwernis. Die vorgesehene Off-Label-Lösung ist für viele Betriebe sicherlich eine optisch ansprechende, gut umsetzbare Möglichkeit eines Informationstransfers. Viele Weinbaubetriebe werden aber sicherlich auch versuchen, die Informationen direkt auf dem Etikett zu transportieren und dafür mit wenigen deklarationspflichtigen Zutaten auszukommen.