Mitte September gab die Bundesregierung nach langen Verhandlungen mit der Weinrecht-Sammelverordnung 2024 zahlreiche Änderungen im Weinrecht bekannt. Donauriesling und Donauveltliner gelten nun als Qualitätsweinrebsorten, einige DAC-Verordnungen wurden überarbeitet und die Prüfnummer wird teurer, aber um zusätzliche Angaben ergänzt. Hier ein grober Überblick.