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INSIDER – FACHARTIKEL
Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung am Etikett
Neue Kennzeichnungspflicht voraussichtlich ab 8. Dezember 2023
Die geltende EU-Bestimmung besagt, dass Erzeugnisse wie Wein, Schaumwein und aromatisierte Weine ab dem 8. Dezember 2023 mit einer Nährwertkennzeichnung und einer Zutatenliste versehen werden müssen. Damit sind Umstellungen am Etikett, in Bestelllisten und im Webshop nötig.